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Heilpraktikergesetz

 
 

1. Durchführungsverordnung


 

Erteilung der HP-Erlaubnis
 

Merkblatt

 
 

Antrag

 

 


Nicht die Tatsache, dass ich besonders gute Kenntnisse im Umgang mit Amtsarztfragen habe, befähigt mich, auch ein guter Heilpraktiker zu sein, sondern das Wissen darum, was wirklich dahinter steht.

Man muss also wirkliche Zusammenhänge aus den Gebieten der Anatomie, Physiologie, Pathologie, Differentialdiagnose und Therapie erkennen können, und nicht, wie viele Heilpraktiker, auf die Frage nach den Ursachen von bestimmten Krankheiten, keine Antwort wissen.

Obwohl in Hamburg das Ausbildungsniveau gestiegen ist, hat sich die Zahl derer, die durch die Prüfung fallen, nicht verringert. Deshalb geht die Forderung nach einer Ausbildung, die sowohl Fachkenntnisse (Fachwissen)  und auch das an Wissen vermittelt, was der Heilpraktiker-Anwärter (HPA) für die Prüfung wirklich braucht.

Wer als Heilpraktiker tätig sein möchte, braucht, für die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, eine Erlaubnis. (§1 HPG)

Da der Beruf des Heilpraktikers ein Zulassungsberuf ist, besteht auch keine einheitliche Ausbildungsverordnung. Daraus ergibt sich auch, dass die Prüfung genau genommen keine Prüfung nach einer Richtlinie ist, sondern eine Überprüfung ist. Dabei wird der Anwärter dahin gehend überprüft, ob er eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Dieser Umstand lässt Umfang und Kriterien offen, die letztendlich durch das zuständige Gesundheitsamt geregelt wird. Dieses findet in einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung (durch Amtsarzt) statt.

Für den zukünftigen Heilpraktiker bedeutet das aber auch, dass er sich ein umfangreiches Wissen - nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch und im Zusammenhang in sich schlüssig - aneignen und parat haben muss. Dafür benötigt er nicht nur Kenntnisse aus den Bereichen der allgemeinen Medizin, sondern auch aus den Bereichen "aller" gängigen Therapien des Heilpraktikers,  und über das zusammenfassende Bild vom Heilpraktiker, seinen Aufgaben, Pflichten und Rechten, sowie über die zusammenfassende Darstellung  des Berufsbildes.

Durch die Forderung nach all diesem Wissen und Fähigkeiten, ergibt sich ein Ausbildungskonzept, das wenig Platz für die lässt, die meinen, den Heilpraktiker "mal so eben im vorübergehen" machen zu können.

Tatsache ist aber, dass eine gute Ausbildung für den späteren, erfolgreichen Berufsweg erforderlich ist, und eine Ausbildung / Prüfungsvorbereitung ohne die entsprechende Tiefe des Wissens zu keinem fachlich geschulten Nachwuchs in der Heilpraktikerszene führen kann. Viele bestehen die Prüfung (Überprüfung), aber nicht die Anforderungen in der Praxis, denn nur die Besten haben eine Chance sich zu behaupten.

Patienten, die den Heilpraktiker aufsuchen, haben oft einen schweren Leidensweg hinter sich; und es reicht bei weitem nicht aus, hier mit unzureichendem fachlichen Wissen helfen zu wollen.

Nur der Erfolg gibt uns recht - sagen viele Kollegen zu recht - und sie haben ihr Konzept gefunden. Leider wird aber für den Nachwuchs zu wenig getan. - Konkurrenzangst?

... und so hat sich leider bis heute kein allgemein gutes Konzept finden lassen, welches von erfahrenen Kollegen erstellt worden wäre ...

Hamburger Heilpraktiker Fachschule
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